{"id":6420,"date":"2021-03-22T09:48:02","date_gmt":"2021-03-22T08:48:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.brokk.com\/de\/agbs\/"},"modified":"2021-03-22T09:58:54","modified_gmt":"2021-03-22T08:58:54","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.brokk.com\/de\/agbs\/","title":{"rendered":"AGB\u2019s"},"content":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE LIEFER- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN<br \/>\nBROKK DA GmbH (Stand 22.01.2020)<\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><br \/>\nUnsere Lieferungen und Leistungen erfolgen -auch in Zukunft- ausschlie\u00dflich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir im Einzelfall nicht besonders auf sie Bezug nehmen. Ihre Geltung kann nur durch ausdr\u00fcckliche schriftliche Vereinbarung beim einzelnen Gesch\u00e4ftsabschluss ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Bestellers haben f\u00fcr unsere Lieferungen und Leistungen keine Geltung. Sie verpflichten uns auch nicht, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht besonders widersprechen; wir widersprechen ihnen hiermit. Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen als angenommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>I. UMFANG DER LIEFERPFLICHT<\/strong><br \/>\n1. Unsere Angebote sind, auch wenn sie auf Anfrage des Bestellers abgegeben werden, freibleibend. Ein rechtsverbindliches Vertragsverh\u00e4ltnis mit dem Besteller liegt grunds\u00e4tzlich erst vor, wenn wir den Auftrag schriftlich best\u00e4tigt haben, was auch durch Telefax, computergeschrieben ohne Unterschrift oder per E-Mail geschehen kann; gleiches gilt f\u00fcr Vertrags\u00e4nderungen oder -erg\u00e4nzungen. F\u00fcr Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>2. Wir behalten uns Konstruktions-, Produktions- und Ausf\u00fchrungs\u00e4nderungen an unseren Produkten vor. Unsere Kataloge sowie unsere Produktpr\u00e4sentationen im Internet werden st\u00e4ndig \u00fcberarbeitet. Darin enthaltene Abbildungen und Zeichnungen sind unverbindlich und nicht Teil der vereinbarten Beschaffenheit. Auch begr\u00fcnden sie weder eine Haltbarkeits- noch eine Beschaffenheitsgarantie.<\/p>\n<p>3. Die zum Angebot geh\u00f6renden Unterlagen wie Zeichnungen, Datenbl\u00e4tter, Abbildungen, Pl\u00e4ne, Dateien usw. sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Unterlagen bleiben unser Eigentum; wir behalten uns s\u00e4mtliche Rechte daran vor. Sie d\u00fcrfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zug\u00e4nglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen jederzeit unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>4. Abrufauftr\u00e4ge sind rechtzeitig und in vereinbarten Teilmengen abzurufen und abzunehmen. Bei Abrufauftr\u00e4gen ohne Vereinbarung von Laufzeiten, Fertigungslosgr\u00f6\u00dfen und Abnahmeterminen k\u00f6nnen wir sp\u00e4testens 3 Monate nach Auftragsbest\u00e4tigung eine verbindliche Festlegung hier\u00fcber verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 3 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiw\u00f6chige Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrage zur\u00fcckzutreten oder die Lieferung abzulehnen und Schadensersatz zu fordern. Die gesamte im Abrufauftrag bestellte Menge ist auf jeden Fall 18 Monate nach der Bestellung vom Besteller abzunehmen und zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart.<br \/>\nWird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe \u00fcberschritten, so sind wir zur Lieferung des \u00dcberschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. Wir k\u00f6nnen den \u00dcberschuss zu den bei dem Abruf oder der Lieferung g\u00fcltigen Preisen berechnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>II. PREIS<\/strong><br \/>\n1. Die Preise sind grunds\u00e4tzlich EURO-Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zus\u00e4tzlich in der jeweils geltenden H\u00f6he in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>2. Die Preise gelten generell ab Werk unversichert und ausschlie\u00dflich Verpackung.<\/p>\n<p>3. Aufschl\u00e4ge und Nachberechnungen auf das vereinbarte Entgelt sind zul\u00e4ssig, wenn uns Umst\u00e4nde, wie z.B. Materialkosten oder Lohn- oder Energiekostenerh\u00f6hungen, Erh\u00f6hungen \u00f6ffentlicher Lasten usw., dazu zwingen und die Lieferung oder Leistung sp\u00e4ter als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll. Bei sonstigen Preiserh\u00f6hungen hat der Besteller f\u00fcr den Fall ein R\u00fccktrittsrecht, dass der Listenpreis erheblich st\u00e4rker gestiegen ist als die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Lieferungen aus Anschlussauftr\u00e4gen, die nach dem Zeitpunkt einer Preis\u00e4nderung erfolgen, werden zu neuen Preisen berechnet, ohne dass dem Besteller ein R\u00fccktrittsrecht zusteht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>III. LIEFERUNG<\/strong><br \/>\n1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor Kl\u00e4rung aller Einzelheiten der Auftragsausf\u00fchrung sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung oder Materialbeistellung; die Angabe der Lieferzeitpunkte erfolgt durch uns immer vorbehaltlich der eigenen Belieferung durch unsere Lieferanten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder die Versandbereitschaft, falls die Absendung ohne unser Verschulden nicht erfolgt, mitgeteilt ist.<\/p>\n<p>2. H\u00f6here Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen k\u00f6nnen, insbesondere Lieferverz\u00f6gerungen seitens unserer Lieferer, Verkehrs- und Betriebsst\u00f6rungen, Arbeitsk\u00e4mpfe, Werkstoff- oder Energiemangel, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hieraus Ersatzanspr\u00fcche erwachsen. Der Besteller kann von uns die Erkl\u00e4rung verlangen, ob wir zur\u00fccktreten oder ob wir innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag erf\u00fcllen wollen. Erkl\u00e4ren wir uns nicht, kann der Besteller vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>Die vorbezeichneten Ereignisse oder Umst\u00e4nde sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Lieferverzuges eintreten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3. Im Falle eines durch uns verschuldeten Lieferverzuges ist uns eine angemessene Nachfrist einzur\u00e4umen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besteller insoweit Schadensersatz verlangen und\/oder vom Vertrag zur\u00fccktreten, als die Ware nicht bis zum Ablauf der Frist versandbereit gemeldet oder ausgeliefert ist. Ein R\u00fccktrittsrecht besteht nicht, wenn der Lieferverzug, also die \u00dcberschreitung der Lieferfrist, nicht von uns zu vertreten ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4. Schadensersatzanspr\u00fcche statt der Leistung stehen dem Besteller nur zu, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit unsererseits beruht. Dies gilt nicht, soweit ein Fixgesch\u00e4ft vorliegt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Besteller mit der Annahme der Ware oder sonstigen Verpflichtungen in Verzug ist, ohne dass dadurch unsere Rechte aus dem Verzug des Bestellers ber\u00fchrt werden, oder er sein von uns gew\u00e4hrtes Kreditlimit \u00fcberschritten hat. In diesem Falle geht auch die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Besteller \u00fcber, in dem er in Verzug ger\u00e4t.<\/p>\n<p>6. Die urspr\u00fcnglich vereinbarte Lieferfrist ist aufgehoben, wenn mit unserer schriftlichen Zustimmung eine \u00c4nderung der Bestellung erfolgt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>7. Angemessene Teillieferungen sowie Abweichungen (max. +\/- 5 %) von den Bestellmengen sind zul\u00e4ssig, soweit diese unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Bestellers f\u00fcr ihn zumutbar sind.<br \/>\n8. Gewicht und St\u00fcckzahl der gelieferten Ware sind so, wie sie bei uns ermittelt wurden, f\u00fcr die Berechnung ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>IV. VERSAND<\/strong><br \/>\n1. Der Versand erfolgt grunds\u00e4tzlich auf Kosten und Gefahr des Bestellers von einem durch uns zu bestimmenden Ort aus.<\/p>\n<p>2. Verpackung, Versandart und Versandweg w\u00e4hlen wir, wenn hier\u00fcber nicht besondere W\u00fcnsche des Bestellers vorliegen, nach unserem freien Ermessen. Mehrkosten f\u00fcr Sonderw\u00fcnsche des Bestellers gehen zu seinen Lasten. Wir \u00fcbernehmen keine Verpflichtung f\u00fcr billigsten Versand.<\/p>\n<p>3. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verz\u00f6gert, sind wir berechtigt, dem Besteller eine angemessene Annahmefrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf unverz\u00fcgliche Annahme sowie den Ersatz unseres Verzugsschadens zu verlangen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<\/strong><br \/>\n1. F\u00fcr die Bezahlung gelten die in unserer Auftragsbest\u00e4tigung genannten Konditionen.<\/p>\n<p>2. Der Besteller tr\u00e4gt die Kosten seiner Zahlung, insbesondere alle Arten von Bankspesen und -kosten.<\/p>\n<p>3. Schecks werden nur unter \u00fcblichem Vorbehalt angenommen. Bei Zahlungen aller Art gilt als Erf\u00fcllungstag der Tag, an dem wir \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>4. Werden Zahlungen gestundet oder sp\u00e4ter als vereinbart geleistet, so werden f\u00fcr die Zwischenzeit Zinsen in H\u00f6he von 9 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz in Anrechnung gebracht, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor. Dem Besteller bleibt vorbehalten, einen niedrigeren Verzugsschaden nachzuweisen. Dar\u00fcber hinaus sind wir dazu berechtigt, eine Mahnpauschale von \u20ac 40,00 gegen den Besteller geltend zu machen.<\/p>\n<p>5. Zur Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen ist der Besteller nicht berechtigt, es sei denn, seine Forderungen sind von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt. Wegen bestrittener Gegenanspr\u00fcche steht dem Besteller auch kein Zur\u00fcckbehaltungsrecht zu.<\/p>\n<p>6. Alle unsere Forderungen werden sofort f\u00e4llig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umst\u00e4nde bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditw\u00fcrdigkeit des Bestellers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder statt der Leistung Schadensersatz zu verlangen. Wir k\u00f6nnen au\u00dferdem die Weiterver\u00e4u\u00dferung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren R\u00fcckgabe oder die \u00dcbertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers verlangen und die Einziehungserm\u00e4chtigung gem\u00e4\u00df Abschnitt IX.<\/p>\n<p>7. widerrufen. Der Besteller erm\u00e4chtigt uns schon jetzt, in den genannten F\u00e4llen sein Betriebsgel\u00e4nde und seine Betriebsr\u00e4ume zu betreten und die gelieferte Ware wegzunehmen.<\/p>\n<p>7. Zahlungen werden grunds\u00e4tzlich auf die \u00e4lteste f\u00e4llige Rechnung verrechnet. Der Besteller ist, solange eine \u00e4ltere Rechnung offensteht, nicht berechtigt, bei der Bezahlung sp\u00e4terer Rechnungen Skonto zu beanspruchen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VI. BEANSTANDUNGEN UND M\u00c4NGELR\u00dcGEN<\/strong><br \/>\n1. Beanstandungen wegen unvollst\u00e4ndiger oder unrichtiger Lieferung oder R\u00fcgen wegen erkennbarer M\u00e4ngel sind uns unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Andere M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder M\u00e4ngelr\u00fcgen sind Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir zur Gew\u00e4hrleistung nach Abschnitt VII. verpflichtet.<\/p>\n<p>2. Bei Transportsch\u00e4den ist uns vom Besteller eine bahn- oder postseitige Schadensfeststellung oder eine solche des Transporteurs zu beschaffen.<\/p>\n<p>3. M\u00e4ngel eines Teils der gelieferten Waren berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung f\u00fcr den Besteller kein Interesse hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VII. GEW\u00c4HRLEISTUNG<\/strong><br \/>\n1. Bei M\u00e4ngeln der Liefergegenst\u00e4nde sind wir innerhalb einer Gew\u00e4hrleistungsfrist von 12 Monaten nach unserer Wahl zur Beseitigung der M\u00e4ngel oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Diese Frist gilt nicht: &#8211; soweit das Gesetz gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen f\u00fcr Bauwerke) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baum\u00e4ngel) BGB l\u00e4ngere Fristen vorschreibt, &#8211; bei Vorsatz, &#8211; bei arglistigem Verschweigen des Mangels, sowie &#8211; bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Aufwendungsersatz-anspr\u00fcche des Bestellers gem\u00e4\u00df \u00a7 445a BGB (R\u00fcckgriff des Verk\u00e4ufers) verj\u00e4hren ebenfalls in 12 Monaten ab gesetzlichem Verj\u00e4hrungsbeginn, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchs-g\u00fcterkauf. Die gesetzlichen Regelungen \u00fcber Ablauf-hemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unber\u00fchrt.<br \/>\nIm Falle der M\u00e4ngelbeseitigung sind wir gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet, die zum Zwecke der M\u00e4ngelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erh\u00f6hen, da\u00df die Liefergegenst\u00e4nde an einen anderen Ort als den Erf\u00fcllungsort verbracht wurden.<\/p>\n<p>2. Zur M\u00e4ngelbeseitigung hat der Besteller uns die nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gew\u00e4hren. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum \u00fcber.<\/p>\n<p>3. Wenn die Nacherf\u00fcllung fehlschl\u00e4gt, wir eine uns hierzu gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne neu zu liefern oder den Mangel zu beheben, oder wenn die Nacherf\u00fcllung unm\u00f6glich ist oder von uns verweigert wird, hat der Besteller das Recht zum R\u00fccktritt oder zur Minderung ebenso wie bei Unverm\u00f6gen der Nacherf\u00fcllung durch uns.<\/p>\n<p>4. Die Gew\u00e4hrleistung bezieht sich nicht auf M\u00e4ngel und\/oder Sch\u00e4den infolge Abnutzung wegen Gebrauchs, ferner nicht auf M\u00e4ngel und\/oder Sch\u00e4den, die infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Verwendung, falscher Handhabung usw. sowie solcher Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sofern die Sch\u00e4den nicht auf unser Verschulden zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5. Der Anspruch auf Gew\u00e4hrleistung kann ohne unsere Zustimmung nicht auf Dritte \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p>6. Bei seitens des Bestellers oder Dritter unsachgem\u00e4\u00df vorgenommenen \u00c4nderungen und Instand-setzungsarbeiten an den Liefergegenst\u00e4nden haften wir f\u00fcr die daraus entstehenden M\u00e4ngel nicht.<\/p>\n<p>7. F\u00fcr wesentliche Fremderzeugnisse beschr\u00e4nkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Ge-w\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen, es sei denn, dass die Befriedigung aus dem abgetretenen Recht fehlschl\u00e4gt oder der abgetretene Anspruch aus anderen Gr\u00fcnden nicht durchgesetzt werden kann.<\/p>\n<p>8. Weitergehende Anspr\u00fcche des Bestellers gleichg\u00fcltig aus welchen Rechtsgr\u00fcnden gegen uns sind, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstehen und\/oder bestehen (z.B. entgangener Gewinn, Folgesch\u00e4den, sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den); diese Haf-tungsfreizeichnung gilt nicht, soweit wir aufgrund Vorsatzes, grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder aus einer Garantiezusage zwingend haften oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist sowie bei Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit.<br \/>\nBei fahrl\u00e4ssiger, aber nicht grob fahrl\u00e4ssiger Verletzung beschr\u00e4nkt sich unsere Haftung auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.<\/p>\n<p>9. Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Lieferung anderer als der vertragsm\u00e4\u00dfigen Ware entsprechend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VIII. HAFTUNG, VERJ\u00c4HRUNG<\/strong><br \/>\n1. Der Ausschluss und die Beschr\u00e4nkung unserer Schadensersatzpflicht, wie sie in Abschnitt VII. 8. geregelt sind, gelten entsprechend auch f\u00fcr alle F\u00e4lle unserer Schadensersatzverpflichtung wegen Verletzung von Pflichten aus rechtsgesch\u00e4ftlichen oder rechtsgesch\u00e4fts\u00e4hnlichen Schuldverh\u00e4ltnissen und aus unerlaubter Handlung. Hiervon unber\u00fchrt bleiben Anspr\u00fcche gem. \u00a7\u00a7 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie wegen Leistungshindernis bei Vertragsschluss oder zu vertretender Unm\u00f6glichkeit. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit wir aufgrund Vorsatzes, grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder aus einer Garantiezusage zwingend haften oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist sowie bei Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit.<\/p>\n<p>2. Ist unsere Schadensersatzpflicht ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt, gilt dies ebenso f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Organe, Mitarbeiter sowie Erf\u00fcllungs- oder Verrichtungsgehilfen.<\/p>\n<p>3. Die in Abs. 1 genannten Forderungen des Bestellers verj\u00e4hren grunds\u00e4tzlich in 24 Monaten, gerechnet ab dem Schluss des Jahres des Gefahr\u00fcbergangs. Ist die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist k\u00fcrzer als 24 Monate, gilt diese Frist f\u00fcr die betreffenden Forderungen des Bestellers. Die Verk\u00fcrzung der Verj\u00e4hrungsfrist gilt nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung oder Produkthaftung.<\/p>\n<p>4. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>IX. EIGENTUMSVORBEHALT<\/strong><br \/>\n1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gegen den Besteller zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.<\/p>\n<p>2. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltswaren mit anderen Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so \u00fcbertr\u00e4gt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt diese unentgeltlich f\u00fcr uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Absatzes 1. Wir nehmen die \u00dcbertragung an.<\/p>\n<p>3. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr, zu seinen Gesch\u00e4fts-bedingungen, wenn sie einen diesen Bestimmungen entsprechenden umfassenden Eigentumsvorbehalt beinhalten, und solange er nicht im Verzug ist, ver\u00e4u\u00dfern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gem. den Abs\u00e4tzen 4. und 6. auf uns \u00fcbergehen. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt, insbesondere gilt die Berechtigung zur Verf\u00fcgung \u00fcber die Vorbehaltsware ohne weiteres als widerrufen, wenn \u00fcber das Verm\u00f6gen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder die Liquidation eingeleitet wird.<\/p>\n<p>4. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung, wie die Vorbehaltsware. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.<\/p>\n<p>5. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren ver\u00e4u\u00dfert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung nur in H\u00f6he unseres Rechnungswertes der jeweils ver\u00e4u\u00dferten Vorbehaltsware. Bei der Ver\u00e4u\u00dferung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Abs. 2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in H\u00f6he dieser Miteigentumsanteile.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>6. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erf\u00fcllung eines Werkvertrages verwendet, so gelten f\u00fcr die Forderung aus diesem Vertrag die Abs\u00e4tze 4. und 5. entsprechend.<\/p>\n<p>7. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Ver\u00e4u\u00dferung gem. den Abs\u00e4tzen 3, 5 und 6. bis zu unserem jederzeit zul\u00e4ssigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in den F\u00e4llen des Abs. 3 sowie des Abschnittes V. 5 Gebrauch machen. Zur anderweitigen Abtretung der Forderungen ist der Besteller in keinem Falle befugt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten -sofern wir das nicht selbst tun- und uns die zur Einziehung erforderlichen Ausk\u00fcnfte und Unterlagen zu geben. Eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nicht gestattet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>8. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Besteller \u00fcbergeht und ihm die abgetretenen Forderungen uneingeschr\u00e4nkt zustehen. \u00dcbersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. F\u00fcr die Bewertung der Sicherheiten ist deren realisierbarer Wert als Sicherungswert ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>9. Von einer Pf\u00e4ndung oder jeder anderen Gef\u00e4hrdung oder Beeintr\u00e4chtigung unserer Eigentums- und Forderungsrechte durch Dritte, hat der Besteller uns unverz\u00fcglich unter \u00dcbergabe der Pf\u00e4ndungsprotokolle oder sonstiger Unterlagen zu benachrichtigen und seinerseits alles zu tun, um unsere Rechte zu wahren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>10. Wir sind jederzeit berechtigt, das Lager und die Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume des Bestellers zu betreten, um die Vorbehaltsware wegzuschaffen, auszusondern oder zu kennzeichnen. Auf Verlangen hat uns der Besteller alle zweckdienlichen Ausk\u00fcnfte \u00fcber die Vorbehaltsware zu erteilen und erforderliche Belege herauszugeben. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten umfassend zu versichern und uns die Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Er tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsanspr\u00fcche schon jetzt an uns ab; wir nehmen die Abtretung an.<\/p>\n<p>11. Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag. Das Recht des Bestellers zum Besitz der Vorbehaltsware erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erf\u00fcllt. Wir sind dann berechtigt, die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen und sie, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Bestellers uns gegen\u00fcber, durch freih\u00e4ndigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung bestm\u00f6glich zu verwerten. Der Verwertungserl\u00f6s wird dem Besteller nach Abzug der Kosten auf seine Verbindlichkeiten angerechnet. Ein etwaiger \u00dcberschuss ist ihm auszuzahlen.<\/p>\n<p>12. Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hierbei die Mitwirkung des Bestellers erforderlich, so hat er alle Ma\u00dfnahmen zu treffen, die zur Begr\u00fcndung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>X. WERKZEUGE<\/strong><br \/>\n1. Werkzeuge, Formen, Vorrichtungen und dgl. -nachstehend &#8222;Werkzeuge&#8220; genannt- sind grunds\u00e4tzlich unser Eigentum, auch wenn der Besteller die Kosten hierf\u00fcr ganz oder teilweise bezahlt hat. Dies gilt, gleichg\u00fcltig, ob wir selbst oder von uns beauftragte Dritte die Werkzeuge hergestellt haben.<\/p>\n<p>2. Wir verpflichten uns, mit Werkzeugen, f\u00fcr die der Besteller die gesamten Kosten \u00fcbernommen hat, keine Teile f\u00fcr Dritte zu fertigen, solange der Besteller uns Anschlussauftr\u00e4ge erteilt. Diese Verpflichtung erlischt, ohne dass dem Besteller hierdurch ein Erstattungsanspruch, gleich welcher Art, gegen uns erw\u00e4chst, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem letzten Auftrag weitere Bestellungen bei uns eingehen.<\/p>\n<p>3. Wir werden die Werkzeuge unentgeltlich verwahren. Die Kosten der Instandhaltung und Reparaturen tr\u00e4gt der Besteller. Unsere Aufbewahrungspflicht erlischt nach Ablauf der in Abs. 2 genannten Zwei-Jahres-Frist. Danach sind wir berechtigt, die Werkzeuge zu entsorgen.<\/p>\n<p>4. Die vorstehenden Bestimmungen (Abs. 1. bis 3.) finden keine Anwendung auf Werkzeuge f\u00fcr allgemein \u00fcbliche und verwendbare Artikel.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>XI. SCHUTZRECHTE DRITTER<\/strong><br \/>\nHaben wir nach Zeichnungen, Daten, Modellen, Mustern etc. des Bestellers zu fertigen, \u00fcbernimmt der Besteller uns gegen\u00fcber die Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass dadurch Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Geschieht dies doch, hat der Besteller uns von jeglichen Anspr\u00fcchen Dritter in vollem Umfange freizustellen sowie den uns entstehenden Schaden umfassend zu ersetzen. Macht ein Dritter ihm zustehende gewerbliche Schutzrechte geltend, sind wir berechtigt, die Herstellung oder Lieferung der Gegenst\u00e4nde ohne Pr\u00fcfung der Rechtslage sofort einzustellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>XII. SONSTIGE BEDINGUNGEN<\/strong><br \/>\n1. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr beide Vertragsteile ist D-79877 Friedenweiler. Wir sind auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.<\/p>\n<p>2. F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3. Sollten einzelne dieser Bedingungen und der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die unwirksamen Bestimmungen sollen so umgedeutet werden, dass der mit ihnen beabsichtigte rechtliche und wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn bei Durchf\u00fchrung des Vertrages eine erg\u00e4nzungsbed\u00fcrftige Vertragsl\u00fccke offenbar wird. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen unverz\u00fcglich durch rechtswirksame Vereinbarungen zu ersetzen oder die Vertragsl\u00fccke zu schlie\u00dfen.<\/p>\n<p>4. Die Daten des Bestellers werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverh\u00e4ltnisses durch uns gespeichert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Friedenweiler, Januar 2020<br \/>\nBrokk DA GmbH<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.brokk.com\/de\/uploads\/sites\/14\/2021\/03\/brokk-da-gmbh_agb_2001docx.pdf\">Brokk DA GmbH_AGB<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE LIEFER- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN BROKK DA GmbH (Stand 22.01.2020) Pr\u00e4ambel Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen -auch in Zukunft- ausschlie\u00dflich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir im Einzelfall nicht besonders auf sie Bezug nehmen. 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